EEG-Reform 2014
Aktuelle EEG-Vergütungssätze ab 01.02.2022 bis 30.04.2022 hier
Neues EEG-Gesetz 2014: PV auf Eigenheimen lohnt sich auch in Zukunft!
Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von max. 10 kW- typische Solarstromanlagen auf Eigenheimen- sind von der Ökostrom-Umlage befreit.
Alle PV-Anlagen, die vor dem 01.August 2014 in Betrieb genommen wurden, fallen unter den Bestandsschutz. Auf ihre Betreiber kommen keine Änderungen zu.
Neuanlagen >10 kW, die nach dem 01.August 2014 in Betrieb genommen werden, unterliegen einer stufenweisen Einführung der Ökostrom-Umlage auf den Eigenverbrauch.